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Kreisjugendamt und Kreispolizeibehörde unterzeichnen Kooperationsvereinbarung: Hand in Hand für den Kinderschutz

17.06.2021: Das Kreisjugendamt und die Kreispolizeibehörde Höxter werden beim Kinderschutz noch enger zusammenarbeiten. Hierzu haben Landrat Michael Stickeln, Polizeidirektor Christian Brenski und Klaus Brune, Leiter des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales des Kreises Höxter, eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Sie soll die bewährte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendamt, den fachlichen Austausch und die Handlungssicherheit aller professionell Beteiligten zum Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt weiter verbessern.

„Kinderschutz ist ein unmissverständlicher und verpflichtender Auftrag an unsere gesamte Gesellschaft“, sagte Landrat Michael Stickeln anlässlich der Unterzeichnung im Höxteraner Kreishaus. „Die Formen des familiären Zusammenlebens sind vielfältiger geworden. Heutzutage sind zahlreiche Institutionen und Personen an der Erziehung beteiligt. Unser Ziel muss deshalb sein, lokale Akteure im Bereich Kinderschutz noch stärker zusammenzubringen, um gemeinsame Strategien im Umgang mit riskanten Lebenslagen von Familien zu entwickeln.“ Wahrnehmen, Warnen und ebenso kluges wie entschlossenes Handeln seien die Grundsätze der Frühwarnsysteme beim Kinderschutz.

Christian Brenski, Landrat Michael Stickeln und Klaus Brune unterschreiben an einem Tisch die Kooperationsvereinbarung
Um die enge Zusammenarbeit im Bereich Kinderschutz noch weiter zu verbessern, haben Landrat Michael Stickeln (Mitte), Polizeidirektor Christian Brenski (l.) und Klaus Brune, Leiter des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales des Kreises Höxter, eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Sie formuliert unter anderem die Grundlagen der Zusammenarbeit und regelt gemeinsame Gesprächstermine für den Informationsaustausch. Foto: Kreis Höxter

„Die Kooperationsvereinbarung beschreibt nicht nur die bisher gute Zusammenarbeit zwischen Kreisjugendamt und Kreispolizeibehörde, sie regelt auch gemeinsame Gesprächstermine für den Informationsaustausch. Dabei bleiben die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten unverändert“, erklärt Polizeidirektor Christian Brenski von der Kreispolizeibehörde Höxter.

Die Vereinbarung zwischen Polizei und Jugendhilfe formuliert unter anderem die Grundlagen der Zusammenarbeit. „Eine Voraussetzung für eine gelungene Kooperation ist, dass jede Seite die Arbeitsgrundlagen der anderen kennt. Konkrete Fragen in diesem Zusammenhang sind unter anderem: Wie ist die andere Behörde organisiert und erreichbar? Wer ist für welche Angelegenheiten zuständig? Welche gesetzlichen Arbeitsaufträge gibt es? Was ergeben sich daraus für Arbeitsprinzipien? Die Kooperationsvereinbarung soll allen Beteiligten auf diese und weitere Fragen Antworten geben“, sagt Klaus Brune, Leiter des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales. 

Ebenso ist in der Vereinbarung die Verfahrensabsprache festgehalten, also in welchen Fällen eine Behörde die andere informiert. So gibt die Polizei entsprechende Informationen an das zuständige Jugendamt weiter, wenn zum Beispiel bei Fällen von Häuslicher Gewalt Kinder in den betroffenen Familien leben. Auch bei Hinweisen zu fortlaufenden Alkoholexzessen und Drogenkonsum der Sorgeberechtigten oder eines Kindes oder Jugendlichen, Verwahrlosung der Wohnung wenn Kinder oder Jugendliche im Haushalt leben oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an oder von Kindern und Jugendlichen wird das Jugendamt mit hinzugezogen. Das Jugendamt wiederum verständigt die Polizei, wenn zum Beispiel in Eilfällen sofortiges Handeln erforderlich ist, um das Kindeswohl zu sichern.

Eine wichtige Rolle in der Vereinbarung spielt auch die Jugendhilfe im Strafverfahren. „Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene straffällig geworden sind, können sie und ihre Eltern sich an die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren wenden. Sie begleiten die Jugendlichen und ihre Familien während des gesamten Verfahrens und unterstützen mit ambulanten Hilfsangeboten wie zum Beispiel Betreuungshilfen oder sozialen Trainingskursen nach dem Jugendgerichtsgesetz“, erklärt Fachbereichsleiter Brune. Das gemeinsame Anliegen der Jugendhilfe im Strafverfahren und der Polizei sei es, frühzeitig und rechtzeitig auf straffälliges Verhalten junger Menschen zu reagieren und im Sinne der Prävention weitere Straftaten zu verhindern. „Hier ist sowohl eine fallunabhängige, institutionsbezogene Zusammenarbeit, als auch eine fallspezifische Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendhilfe im Strafverfahren wichtig.“

Auch strukturell werden die Kooperationsbeziehungen verankert: Um das Zusammenwirken zwischen Jugendamt und Polizei auf Grundlage der unterzeichneten Vereinbarung zu erörtern und zu reflektieren, sind regelmäßige Austauschtreffen auf unterschiedlichen Ebenen vorgesehen. „Die Kooperation ist als dauerhafter Prozess angelegt“, so Landrat Michael Stickeln.