Schwerbehinderung und Arbeitsplatz
Beschreibung
Die Fachstelle beim Kreis Höxter steht den behinderten Menschen und den Betrieben als ortsnaher Ansprechpartner zur Verfügung. Die Betriebe werden regelmäßig zu Beratungsgesprächen aufgesucht.
a) Begleitende Hilfen:
Arbeitgebern kann zur Schaffung neuer und zur behinderungsgerechten Gestaltung vorhandener Arbeitsplätze sowie zur Abgeltung besonderer Lohnkosten eine finanzielle Unterstützung gewährt werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer selbst eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, z.B. für technische Arbeitshilfen oder zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten.
Die Zuständigkeit des Kreises Höxter ist in der Regel gegeben, wenn der Arbeitsplatz im Kreisgebiet liegt.
Welche schwerbehinderten Arbeitnehmer werden unterstützt?
- Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
- Arbeitnehmer mit einem GdB von 30 oder 40 und einer Gleichstellung durch die Arbeitsagentur
Die Hilfen können dann gewährt werden, wenn
- ein vorrangig zuständiger Leistungsträger, z.B. die Deutsche Rentenversicherung, die Hilfe ablehnt und
- ein direkter Zusammenhang zwischen einer anerkannten Behinderung und dem Fördergegenstand besteht.
Broschüren und weitere Informationen erhalten Sie bei der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf oder direkt beim Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/formulare-publikationen-videos/publikationen/
b) Kündigungsschutz:
Schwerbehinderte Menschen unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Sie sind erst nach Durchführung eines Verfahrens nach §§ 168 ff. SGB IX kündbar.
Im Rahmen des Kündigungsschutzes berät die Fachstelle beim Kreis Höxter sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber.
Nähere Informationen erhalten Sie beim beim Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH):
https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/kuendigung/
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Kuendigungsschutzverfahren/77c424i/index.html
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV)