Bioabfälle und Klärschlamm
Beschreibung
Für eine Anwendung sind bestimmte Bedingungen einzuhalten. Unter anderem sind teilweise Schadstoffgrenzwerte in den Materialien und innerhalb der verwendeten Flächen einzuhalten. In diesen Fällen sind die Untersuchungen auf diese Schadstoffe von anerkannten Untersuchungsstellen durchzuführen. Außerdem gibt es Höchstmengenregelungen für Klärschlämme und Bioabfälle und es gelten vorsorglich Beschränkungen für bestimmte Gebiete (zum Beispiel Wasserschutz- und Naturschutzgebiete).
Der Kreis Höxter ist mit der Landwirtschaftskammer für die Einhaltung der Regeln zuständig.
Gebühren
Die Höhe von Gebühren ist abhängig von dem Prüfungsaufwand. Die Mindestgebühr für eine eingegebene Klärschlammvoranzeige beträgt 50,00 Euro.
Erforderliche Unterlagen
Informationen zur Änderung der Klärschlammverordnung erhalten Sie hier.
erforderliche Unterlagen für Bioabfälle:
Soweit diese Abfälle bestimmte materielle Anforderungen erfüllen und einer ständigen anerkannten Güteüberwachung unterliegen, können umfangreiche Befreiungen bezüglich der Nachweise erwirkt werden.
- Vom Lieferschein befreite Bioabfallbehandler und Gemischhersteller haben jedoch der Kreisverwaltung Höxter mindestens jährliche Listennachweise zu übergeben, die die jeweils abgegebenen Mengen, den Abgabezeitraum und Name und Anschrift des Abnehmers enthalten.
- Seitens der Bewirtschafter der Aufbringungsflächen besteht die Verpflichtung zur einmaligen Meldung dieser Flächen bei der Kreisverwaltung Höxter.
Hinweis: Alle Unterlagen können auch als Anlage zur Email oder per Fax eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsvorschriften sind: