
Der Kreis Höxter hat mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) zum 01.01.2007 seine Haushaltswirtschaft auf die kaufmännische doppelte Buchführung umgestellt.
Als Grundlage für eine geordnete Haushaltswirtschaft ist nach der Kreisordnung und der Gemeindeordnung NRW jährlich eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung aufzustellen.
Darüber hinaus sind Aufgaben im Zusammenhang mit der laufenden Haushaltsausführung wahrzunehmen.
Nach Abschluss des Haushaltsjahres ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden im Jahresabschluss nachzuweisen.
Soweit im Rahmen der Haushaltsberatungen Zuschüsse des Kreises Höxter beantragt werden, sind die hierzu erlassenen "Richtlinien des Kreises Höxter über die Gewährung von Zuschüssen an Dritte" vom 25.06.2019, insb. die darin enthaltenen Form- und Fristregelungen, zu beachten.