Jägerprüfung und Jagdscheine
Beschreibung
Jagdscheine
Wer die Jagd ausüben will, muss Inhaber eines gültigen Jagdscheines sein.
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen unteren Jagdbehörde als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinander folgenden Tagen erteilt.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Jagdscheines:
- erfolgreich abgelegte Jägerprüfung
- Mindestalter 18 Jahre oder 16 Jahre für die Erteilung eines Jugendjagdscheines
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
- erforderliche persönliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung
Wichtiger Hinweis für die Beantragung:
Durch die schriftliche Beantragung der Verlängerung bzw. Neuerteilung Ihres Jagdscheins vermeiden Sie lange Warte- und Bearbeitungszeiten.
Eine ausnahmsweise persönliche Beantragung der Verlängerung bzw. Neuerteilung Ihres Jagdscheines ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Antragsunterlagen:
- Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
- Jägerprüfungszeugnis im Original
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,- Euro für Personenschäden und 50.000,- Euro für Sachschäden) für die Dauer des beantragten Zeitraumes
- Passfoto
- Kopie des Personalausweises
- Für die Verlängerung eines bereits erteilten Jagdscheines:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
- letzter Jagdschein
- (falls eine Verlängerung in dem Jagdscheinheft nicht mehr möglich sein sollte, zusätzlich ein Passfoto)
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,- Euro für Personenschäden und 50.000,- Euro für Sachschäden) für die Dauer des beantragten Zeitraumes
- Kopie des Personalausweises
Gebühren:
Für die Erteilung von Jagdscheinen ist eine Verwaltungsgebühr nach den gebührenrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zu erheben.
Jagdscheinart | Verwaltungsgebühr |
Jahresjagdschein 1 Jahr | 35,00 € |
Jahresjagdschein 2 Jahre | 50,00 € |
Jahresjagdschein 3 Jahre | 65,00 € |
Jugend-Jahresjagdschein 1 Jahr | 20,00 € |
Jugend-Jahresjagdschein 2 Jahre | 30,00 € |
Jugend-Jahresjagdschein 3 Jahre | 35,00 € |
Tagesjagdschein | 15,00 € |
Rechtsgrundlagen:
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
Jägerprüfung
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat. Die Jägerprüfung ist bei der unteren Jagdbehörde abzulegen. Örtlich zuständig ist die untere Jagdbehörde, in deren Bezirk der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gebühren:
Für die Zulassung zur Jägerprüfung ist eine Gebühr von 30,- Euro und für die Jägerprüfung eine Gebühr von 220,- Euro zu erheben, die Gebühr beträgt damit insgesamt 250,- Euro.
Rechtsgrundlagen:
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen
- Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen