Durch amtliche Gesundheitsbescheinigungen beim Handel mit Tieren, durch besondere Vorschriften für das Halten von Tieren und durch die Überwachung von Tierausstellungen und Tierhandel können rechtzeitig geeignete Maßnahmen gegen die Verbreitung von Tierseuchen ergriffen werden.
Zu den besonderen Vorschriften zählen die
In Zeiten einer erhöhten Seuchengefahr werden Verhaltensmaßregeln entweder als Pressemitteilungen oder Tierseuchenverordnungen des Kreises Höxter/Allgemeinverfügungen in der Tagespresse veröffentlicht.
Verendete Tiere, Tierkörperteile, tierische Erzeugnisse und Speiseabfälle sind im Rahmen der Tierkörperbeseitigung unschädlich zu beseitigen, sofern sie nicht in einem Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt untersucht werden. Für den Kreis Höxter ist die SecAnim GmbH, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen, Telefon: 02306 / 9270921, zuständig.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie den tierärztlichen Bereitschaftsdienst unter folgender Nummer erreichen:
05271 / 965-7171