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Waffenrechtliche Verfahren

Die Kreispolizeibehörde Höxter ist im gesamten Kreisgebiet für alle waffenrechtlichen Verfahren zuständig.


Beschreibung

Anträge nach dem Waffengesetz werden im Kreis Höxter im Dezernat ZA 1.2 der Kreispolizeibehörde Höxter bearbeitet.
Hierzu gehören u.a. Anträge zum Waffenerwerb und –besitz (Waffenschein, Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein), Anträge zur Ausstellung eines europäischen Feuerwaffenpasses und die Bearbeitung der Anträge für die Waffenherstellung und den Waffenhandel oder auch Anträge zum Betreiben von Schießstätten.
Entsprechende Anträge finden Sie auf dieser Seite. Die Anträge sind unterschrieben an die Kreispolizeibehörde Höxter zu senden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen des Bedürfnisses, der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Erlaubnisbewerbern und -inhabern nach dem Waffengesetz, der Schießstätten, Waffenaufbewahrung etc. werden ebenfalls durchgeführt.
Sofern Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt werden, wird die Einleitung von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft.

Gebühren

Nach dem Gebührenverzeichnis der Kostenverordnung zum Waffengesetz sind im Bereich des Waffenwesens Rahmengebühren sowie feste Gebühren vorgesehen.

Gemäß der 40. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 08. Oktober 2019 wurden die waffenrechtlichen Gebühren angepasst. Die Anpassung ist ab sofort gültig.

Als feste Gebühr wird für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK) eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben, ebenso wie bei der Ausstellung einer grünen Waffenbesitzkarte.
Wird eine Waffe z. B. nach Ankauf in die Waffenbesitzkarte eingetragen, erfolgt eine Gebührenfestsetzung von 25,00 Euro. Bei einer entsprechenden Austragung werden 20,00 Euro erhoben.

Für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (EFP) ist eine Gebühr i.H. v. 70,00 Euro festzusetzen. Für die Erteilung eines kleinen Waffenscheines (KWS) wird eine Gebühr von 90,00 Euro erhoben.

Die jeweiligen Gebühren richten sich nach § 15 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und Nr. 26 (Waffenrecht) der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW).

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Isabell Witzik
Waffenrechtliche Verfahren
Kreispolizeibehörde Höxter
Zimmer 302
Bismarckstr. 18
37671 Höxter
  05271 / 962-1261
  05271 / 962-1298
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Simone Schneider
Waffenrechtliche Verfahren
Kreispolizeibehörde Höxter
Zimmer 307
Bismarckstr. 18
37671 Höxter
  05271 / 962-1361
  05271 / 962-1298
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Stefan Schrott
Waffenrechtliche Vefahren
Kreispolizeibehörde Höxter
Zimmer 302
Bismarckstr. 18
37671 Höxter
  05271 / 962-1366
  05271 / 962-1298
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung