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Sondernutzung an Kreisstraßen

Die "normale" Nutzung der öffentlichen Straßen ist in Deutschland Gemeingebrauch. Das bedeutet, alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Straßen unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu benutzen. Bei jeder Nutzung einer Kreisstraße, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, bedarf es der Erlaubnis des Kreises Höxter als Eigentümer der Kreisstraßen.


Beschreibung

Sondernutzung

Eine Genehmigung für eine „Sondernutzung“ ist erforderlich, wenn sich eine Nutzung der Kreisstraße auf den Verkehr auswirkt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn von einer Kreisstraße aus eine Zufahrt oder ein Zugang zu einem Grundstück oder Gebäude gebaut wird. Hierfür ist vorher beim Kreis Höxter die Genehmigung für eine „Sondernutzung“ (§ 18 ff. StrWG NRW) zu beantragen.


Sonstige Nutzung

Es gibt noch weitere Fälle, in denen eine Genehmigung erforderlich ist. Wird der Verkehr dadurch nicht beeinträchtigt, handelt es sich rechtlich um eine sogenannte „sonstige Nutzung“.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand ein Hinweisschild auf eine Firma oder eine Veranstaltung am Straßenrand aufstellen möchte. Auch das Verlegen einer Versorgungsleitung im Bereich des Straßengrundstücks durch einen Anlieger stellt eine „sonstige Nutzung“ dar. In Fällen der sonstigen Nutzung (§ 23 StrWG NRW) schließt der Kreis Höxter als Straßeneigentümer mit dem Benutzer in der Regel einen privatrechtlichen Nutzungsvertrag ab.


Formloser Antrag

Sowohl für eine „Sondernutzung“ als auch für eine „sonstige Nutzung“ ist eine Genehmigung des Kreises erforderlich. Hierfür ist ein formloser Antrag beim Kreis Höxter zu stellen.  Es ist möglich, den Antrag sowohl schriftlich als auch per Mail einzureichen.

Zur erleichterten Erfassung geben Sie bitte den Standort, eine kurze Beschreibung, die Dauer und die Art der Nutzung an. Die häufigsten Sondernutzungsarten sind z.B.

  • Zufahrten (gewerblich oder privat)
  • Schilder (Hinweis- oder gewerbliche Schilder)
  • Leitungsverlegungen (längs oder quer)

Sollte die Sondernutzungserlaubnis Teil eines Bauprojekts sein, reichen Sie bitte Ihre Planungsunterlagen in 3-facher Ausfertigung ein.
 

Gebühren

In beiden Fällen können Gebühren anfallen, die sich nach der allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Höxter (Auszug) richten.

Rechtsgrundlagen

§ 18 ff. StrWG NRW

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Christian Schrader
Sondernutzung an Kreisstraßen
Kreishaus Höxter
Zimmer B 512
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4520
  05271 / 965-84599
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Evelyn Hauf
Kreishaus Höxter
Zimmer B 514
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4514
  05271 / 965-84599
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung