Einbürgerung
Beschreibung
Alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf Antrag durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen und der Besonderheiten des Einzelfalles ist eine Beratung vor der Antragstellung empfehlenswert. Um längere Wartezeiten zu vermeiden und eine gute Beratung gewährleisten zu können, sind nur noch Beratungen nach Terminabsprache möglich.
Anträge auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit sind bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 21 – Staatsangehörigkeitsrecht, Leopoldstraße 13-15, 32756 Detmold zu stellen. Das Antragsformular finden Sie unter Formulare. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bezirksregierung.
Gebühren
Die Einbürgerungsgebühr beträgt regelmäßig 255,00 Euro.
Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,00 Euro.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 25,00 Euro.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für eine Einbürgerung oder einen Staatsangehörigkeitsausweis erforderlich sind, muss im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches für den jeweiligen Einzelfall festgelegt werden. Die Antragsunterlagen müssen persönlich beim Kreis Höxter abgegeben werden, da die Unterschrift des Antragstellers vom Sachbearbeiter öffentlich beglaubigt werden muss.
Rechtsgrundlagen
Ausländergesetz (AuslG)
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer (HAG)