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Aktualisierung des Liegenschaftskatasters

Hier erhalten Sie Informationen zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters.


Beschreibung

Die Kataster- und Vermessungsverwaltungen sind für die Übernahme eigener und von anderen befugten Vermessungsstellen durchgeführten Katastervermessungen in das Liegenschaftskataster zuständig.
Im Einzelnen sind dies die Übernahme der Vermessungsschriften von:

  • Teilungsvermessungen
  • Bodenordnungsverfahren
  • Gebäudeeinmessungen
  • Grenzvermessungen
  • Sonderungen


und die Übernahme von Anträgen auf:

  • Flurstücksverschmelzungen
  • Änderungen der Lagebezeichnung (Straßennamen, Hausnummern)
  • Änderungen der Nutzungsart
  • Änderungen der Klassifizierung
  • Angaben zum Flurstück, wie Baulasten, Umlegungs- und Flurbereinigungsverfahren
  • Änderung der Bodenschätzungsergebnisse durch Nachschätzung


Dazu werden die Vermessungsergebnisse der zu Liegenschaftsvermessungen befugten Vermessungsstellen Abteilung Vermessungen, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure u.a. bei der Abteilung Geobasisdaten eingereicht. Nach Prüfung der Eignung wird anschließend der Grundrissnachweis und die Personen- und Bestandsdaten sowie das Katasterzahlenwerk fortgeführt.
Nach der Fortführung erhalten Eigentümer, Erbbauberechtigte, Grundbuchamt, Finanzamt und sonstige Berechtigte eine Fortführungsmitteilung. Bei Fortführungen auf Grund von Teilungsvermessungen, erhalten die Beteiligten so genannte Auflassungsschriften. Sie bestehen aus den Auszügen aus den fortgeführten Personen- und Bestandsdaten und einem Auszug aus dem fortgeführten Grundrissnachweis. Der Notar benötigt die Auflassungsschriften zur Beurkundung der Auflassungserklärung der Vertragsparteien und zur Vorlage des Antrages auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim Grundbuchamt.
Außerdem werden hier die Veränderungen an den Eigentumsangaben im Grundbuch in das Liegenschaftskataster übernommen, da die Übereinstimmung zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch gewahrt werden muss.

Gebühren

Die Übernahme von Teilungsvermessungen, Sonderungen und Grenzvermessungen in das Liegenschaftskataster ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung
für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen
(Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Übernahme von Gebäudeeinmessungen, Flurstücksvereinigungen u.a. in das Liegenschaftskataster ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatGNRW)
  • Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebGNRW)
  • Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Frank Richter
Aktualisierung des Liegenschaftskatasters
Kreishaus Höxter
Zimmer A 602
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-5120
  05271 / 965-85199
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Michael Krause
Aktualisierung des Liegenschaftskatasters
Kreishaus Höxter
Zimmer C 619
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-5111
  05271 / 965-85199
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung