Arzneimittelüberwachung
Beschreibung
Zum Schutz des Verbrauchers und der Tiere vor einer unsachgemäßen Anwendung dürfen Tierarzneimittel, sofern sie nicht frei verkäuflich sind, nur von einer Apotheke oder vom behandelnden Tierarzt abgegeben werden. Für jede Behandlung mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln muss eine Behandlungsanweisung vom behandelnden Tierarzt vorliegen.
Tierhalter müssen jede Verabreichung von Arzneimitteln bei Tieren, die üblicherweise der Produktion von Lebensmitteln dienen, lückenlos auf einem Formblatt mit exakten Angaben dokumentieren. Sowohl Behandlungen durch den Tierarzt als auch durch den Landwirt sind einzutragen.
Seit dem 01.07.2014 sind Mäster von Schweinen, Rindern, Hühnern und Puten ab einer bestimmten Bestandsgröße verpflichtet, den Einsatz von Antibiotika in einer Datenbank zu dokumentieren. Ziel dieser Neuregelungen ist die Reduktion der in der Masttierhaltung eingesetzten Antibiotika, um das Risiko von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen. Die Datenbank wurde der HIT-Datenbank angegliedert. Hinweise zur Eingabe der Daten können den im Formulardepot eingestellten Handbüchern entnommen werden. Die Meldeverpflichtung liegt beim Tierhalter, der aber auch einen Dritten mit der Eingabe der Daten beauftragen kann. Die Meldungen können direkt online in der Datenbank durchgeführt werden.
Alternativ können die Meldungen auch schriftlich an die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) beauftragte Firma AFC Public Services GmbH gesendet werden, die dann gebührenpflichtig die Eingabe in die Datenbank veranlasst. Die Anschrift lautet:
AFC Public Services GmbH, Dottendorfer Str. 82, 53129 Bonn
eMail: info@afc.net
Telefon-Hotline: 0228 / 98479-85.
Die benötigten Vordrucke können auf der Internetseite des LANUV unter diesem Link abgerufen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der ''Info''-Funktion der HIT-Datenbank.
Weitere umfangreiche Informationen erhalten Sie bei folgenden Institutionen:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:
http://www.bvl.bund.de/DE/05_Tierarzneimittel/tam_node.html
Bundesministerium:
http://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierarzneimittel/tierarzneimittel_node.html
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie den tierärztlichen Bereitschaftsdienst unter folgender Nummer erreichen:
05271 / 965-7171
Rechtsgrundlagen
Arzneimittelgesetz und dazu erlassene Rechtsverordnungen
Tierimpfstoffverordnung
EU-Verordnungen