Arzneimittel und Gefahrstoffe
Beschreibung
Für welche Tätigkeiten ist eine behördliche Erlaubnis, Genehmigung oder Anzeige erforderlich?
- Betreiben einer oder mehrerer Apotheken (Erlaubnis),
- Betreiben eines Großhandels im Rahmen des Apothekenbetriebes (Erlaubnis)
- Versand von Arzneimitteln durch die Apotheke (Genehmigung)
- Verträge über die Heimversorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten (Genehmigung)
- Handel mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen im Einzelhandel (Erlaubnis)
- Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel (Anzeige) siehe hierzu auch Info-Blatt über freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel.
Wo finde ich meine nächstgelegene Apotheke oder Notdienstapotheke?
Gebühren
Die Dienstleistungen im Bereich der Arzneimittel- und Gefahrstoffüberwachung sind in der Regel gebührenpflichtig.
Erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage (telefonisch oder per Email)
Rechtsgrundlagen
Apothekengesetz
Apothekenbetriebsordnung
Arzneimittelgesetz
Betäubungsmittelgesetz
Betäubungsmittelverschreibungsverordnung
Chemikaliengesetz
Chemikalien-Verbotsverordnung
Gefahrstoffverordnung
CLP-Verordnung