Beim Elterngeld wird es für Kinder, die ab 01.01.2015 bzw. ab 01.07.2015 geboren werden, mit dem Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit einige Änderungen geben.
Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und erhalten wie bisher den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind. Diese Regelung gilt für Geburten ab 1. Januar 2015.
Das ElterngeldPlus soll es für die Eltern in Zukunft leichter machen, Elterngeld und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Darüber hinaus sollen die flexibleren Regelungen zur Elternzeit den Eltern mehr Gestaltungsspielraum ermöglichen. Diese Regelungen gelten für Geburten ab 01.07.2015.
Warum wird das Elterngeld gezahlt?
Eltern sollen sich Zeit für ihre Kinder nehmen können, ohne deswegen einen allzu großen finanziellen Einbruch verkraften zu müssen. Zusammen mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten und mehr Familienfreundlichkeit im Arbeitsleben soll es helfen, Kinderwünsche zu verwirklichen.
Wer bekommt das Elterngeld?
Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern (nur Adoptionspflege!) und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet oder der Reichensteuer unterliegt (Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro; Paare 500.000 Euro) hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Zuständige Stelle für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Höxter
Ab dem 01. Januar 2008 ist die Kreisverwaltung Höxter für das Elterngeld zuständig. Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge direkt an den Kreis Höxter, Abteilung Beratung von Familien und Jugendlichen, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, richten.