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Grundwasserentnahmen (Grundwasserbrunnen, Wärmepumpen)

Das Grundwasser ist als Grundlage allen Lebens besonders zu schützen. Um es nutzbar zu machen, kann es z. B. durch Brunnen entnommen und als Trink- und Brauchwasser ge- bzw. verbraucht werden. Für die Entnahme von Grundwasser wird eine Erlaubnis benötigt. Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen sind.

Güllebehälter, Gärfuttersilos, landwirtschaftliche Eigenbedarfstankstellen

Im landwirtschaftlichen Bereich geht es häufig um das Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersäften und Festmist (JGS-Anlagen).  JGS ist die Abkürzung für folgende wassergefährdende Stoffe:

  • Jauche
  • Gülle (Flüssigmist)
  • Silagesickersäfte (Gärsaft und belastete Sickerwässer)
  • Festmist (auf Dungstätten) 

Diese Stoffe sind geeignet, nachhaltig die physikalische oder biologische Beschaffenheit des Grund-, Oberflächenwassers sowie des Bodens nachteilig zu verändern.

Haushaltswirtschaft / Finanzmanagement

Die Finanzabteilung stellt in Zusammenarbeit mit den übrigen Dienststellen des Kreises Höxter die jährlichen Haushaltspläne auf, betreut die laufende Haushaltswirtschaft und stellt zum Abschluss der Haushaltsjahre die Jahresabschlüsse auf.

Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege wird Pflegebedürftigen gewährt, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie evtl. vorrangiger Ansprüche nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu bestreiten.

Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiete

Die Überschwemmungsgebiete sollen aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht verändert werden und sind von Bebauungen freizuhalten. Deshalb sind bauliche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich verboten.

In einigen Fällen kann von diesem Verbot eine Befreiung erteilt werden. Zuständig hierfür ist der Kreis Höxter. Von dieser Zuständigkeit sind allerdings Veränderungen im Überschwemmungsgebiet der Weser ausgenommen. In diesen Fällen ist die Befreiung bei der Bezirksregierung Detmold zu beantragen.

Hygiene in Einrichtungen

Auf der Grundlage des am 01.01.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes, der entsprechenden Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und diverser landesrechtlicher Verordnungen werden von der unteren Gesundheitsbehörde überwacht:

  • die Hygiene in Krankenhäusern,
  • die Hygiene in Alten- und Pflegeheimen
  • die Hygiene in Gemeinschaftsunterkünften und Obdachlosenunterkünften,
  • die Hygiene in Piercing– und Tätowierstudios,
  • die Hygiene in der Fußpflege sowie in Kosmetik- und Sonnenstudios,
  • die Hygiene auf Campingplätzen,
  • die Umwelthygiene.

Immissionsschutz

Im  Immissionsschutz geht es um den Schutz vor schädlichen Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und sonstigen Gefahren.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Immobilienrichtwerte

Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt".

Impfberatung

Haben Sie Fragen zu Impfungen? Wir beraten Sie.

Individuelle Förderung

Kinder mit Behinderungen, Lern- und Entwicklungsstörungen, Sprachstörungen, Sinnesbeeinträchtigungen sowie Kinder mit einer Hochbegabung oder mit Migrationshintergrund benötigen in ihrer schulischen Entwicklung,  teils auch vorschulischen Entwicklung, besondere Unterstützung.