Weitere Infomationen finden Sie hier.
Für die Errichtung, wesentliche Änderung oder die Beseitigung von baulichen Anlagen in und an Gewässern ist eine wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 22 Landeswassergesetz NRW (LWG) erforderlich, die grundsätzlich befristet erteilt wird. Für die Erteilung dieser Genehmigung ist der Kreis Höxter als Untere Wasserbehörde zuständig.
Der Kreis Höxter ist zuständig für die Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebes und für die Genehmigung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Beratung bei Fragen zum Schutz freilebender heimischer Tier- und Pflanzenarten im Siedlungsraum oder in der freien Landschaft.
Selten gewordene Tiere sollen vor dem Aussterben bewahrt werden. Der Veterinärdienst des Kreises überprüft in diesem Zusammenhang die Herkunftsnachweise und Kennzeichnung solcher geschützter Tiere und stellt ggf. Zuchtpapiere bei Nachzuchten aus.
Die Abteilung Gesundheitsschutz überprüft den Verkehr mit Arzneimitteln und Gefahrstoffen in den Apotheken und Einzelhandelsgeschäften im Kreis Höxter.
Einige Tätigkeiten evtl. Betreiber sind erlaubnis-, genehmigungs- oder anzeigepflichtig.
Informationen zu der Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) erhalten Sie hier.
Ziel der Ausbildungsförderung ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Die Förderbeträge werden zum 01.08.2019 und zum 01.08.2020 erhöht.
Hier erhalten Sie Informationen zu Grundstücken und Geobasisdaten.
Herzlich willkommen in Ihrer Ausländerbehörde des Kreises Höxter. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die von uns zu erledigenden Aufgaben und für Sie zu erbringenden Dienstleistungen.