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Eingliederungshilfe für Behinderte

Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen.

Zuständig für die Bewilligung entsprechender Leistungen ist - je nach Art der beantragten Leistung - entweder der Kreis Höxter oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster.

Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt in besonderen Wohnformen

Zum 01.01.2020 trat die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)  in Kraft. Damit verbunden ist die Trennung der existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII und der Fachleistungen nach dem SGB IX.

Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege wird Pflegebedürftigen gewährt, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie evtl. vorrangiger Ansprüche nicht in der Lage sind, die Kosten selbst zu bestreiten.

Schwerbehinderung und Arbeitsplatz

Der Kreis Höxter als örtliche Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf berät und unterstützt in Fragen der Beschäftigung von behinderten Menschen. Das Angebot richtet sich sowohl an die Betroffenen als auch an den Arbeitgeber.

Sozialhilfe - Allgemein

Der Kreis Höxter ist örtlicher Träger der Sozialhlfe, hat jedoch Teile der Sozialhilfe auf die kreisangehörigen Städte übertragen. Die Übertragung umfasst insbesondere die Sicherstellung des laufenden Lebensunterhaltes. die in Frage kommenden Leistungen werden sowohl einkommens- als auch vermögensabhängig gewährt.