Haushaltswirtschaft / Finanzmanagement
Beschreibung
Der Kreis Höxter hat mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) zum 01.01.2007 seine Haushaltswirtschaft auf die kaufmännische doppelte Buchführung umgestellt.
Als Grundlage für eine geordnete Haushaltswirtschaft ist nach der Kreisordnung und der Gemeindeordnung NRW jährlich eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung aufzustellen.
Darüber hinaus sind Aufgaben im Zusammenhang mit der laufenden Haushaltsausführung wahrzunehmen.
Nach Abschluss des Haushaltsjahres ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden im Jahresabschluss nachzuweisen.
Soweit im Rahmen der Haushaltsberatungen Zuschüsse des Kreises Höxter beantragt werden, sind die hierzu erlassenen "Richtlinien des Kreises Höxter über die Gewährung von Zuschüssen an Dritte" vom 25.06.2019, insb. die darin enthaltenen Form- und Fristregelungen, zu beachten.
Für Sie zuständig
Formulare
Jahresabschluss 2022 |
Jahresabschluss 2021 |
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Jahresabschluss 2019 |
Jahresabschluss 2018 |
Jahresabschluss 2017 |
Jahresabschluss 2016 |
Jahresabschluss 2015 |
Jahresabschluss 2014 |
Jahresabschluss 2013 |
Jahresabschluss 2012 |
Jahresabschluss 2011 |
Jahresabschluss 2010 |
Jahresabschluss 2009 |
Jahresabschluss 2008 |
Jahresabschluss 2007 |
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 |
Haushaltsplan 2024 |
Haushaltsplan 2023 |
Haushaltsplan 2022 |
Haushaltsplan 2021 |
Haushaltsplan 2020 |
Haushaltsplan 2019 |
Haushaltsplan 2018 |
Haushaltsplan 2017 |
Haushaltsplan 2016 |
Haushaltsplan 2015 |
Haushaltsplan 2014 |
Richtlinie des Kreises Höxter über die Gewährung von Zuschüssen an Dritte vom 25.06.2019 |
Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Höxter |
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