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Futtermittelüberwachung

Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und sichere Lebensmittel. Aus diesem Grund überwacht der Veterinärdienst des Kreises die Futtermittelherstellung und Lagerung bei Landwirten, sowie die Verfütterung an lebensmittelliefernde Tiere.


Beschreibung

Jeder Landwirt, der Futtermittel anbaut, muss sich als Futtermittelunternehmer registrieren lassen. Werden spezielle Tätigkeiten, wie beispielsweise der Einsatz von Zusatzstoffen, ausgeführt, muss eine weitergehende Registrierung erfolgen. Informationen hierzu können den nebenstehenden Merkblättern entnommen werden.
Registrierte Betriebe werden durch den Veterinärdienst auf das Einhalten der Rechtsvorgaben stichprobenartig kontrolliert. Hierbei werden auch Futtermittelproben zur weitergehenden Untersuchung entnommen.

Weitere umfangreiche Informationen erhalten Sie bei folgenden Institutionen:

Bundesministerium
http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierernaehrung/tierernaehrung_node.html
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:
http://www.bvl.bund.de/DE/02_Futtermittel/fm_node.html;jsessionid=47E03A2EE91B3409C2427D3A08C21DBA.2_cid332
Landwirtschaftsgesellschaft
www.dlg.org/de/landwirtschaft/futtermittelnet

Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie den tierärztlichen Bereitschaftsdienst unter folgender Nummer erreichen:
05271 / 965-7171

Rechtsgrundlagen

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und dazu erlassene Rechtsverordnungen
EU-Verordnungen

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Dr. Ariane Jacobi
Zimmer B 24
 
  05271 / 965-2319
  05271 / 965-2999

Bettina Müller
Futtermittelüberwachung
Zimmer B 18
 
  05271 / 965-2304
  05271 / 965-2999

Robin Bartholdus
Zimmer B 20
 
  05271 / 965-2308
  05271 / 965-82399

Formulare

Merkblatt Futtermittelhygiene Merkblatt Futtermittelhygiene

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