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Tierarzneimittelüberwachung

Ein missbräuchlicher Einsatz von Arzneimitteln bei Tieren kann diesen selbst und auch den Menschen beim Verzehr von Fleisch, Milch und Eiern schaden. Deshalb kontrolliert die Tierarzneimittelüberwachung des Kreises Höxter Landwirte, Einzelhandelsunternehmen und Tierheilpraktiker auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Tierarzneimitteln.


Beschreibung

Zum Schutz des Verbrauchers und der Tiere vor einer unsachgemäßen Anwendung dürfen Tierarzneimittel, sofern sie nicht frei verkäuflich sind, nur von einer Apotheke oder vom behandelnden Tierarzt abgegeben werden. Für jede Behandlung mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln muss eine Behandlungsanweisung vom behandelnden Tierarzt vorliegen.
Tierhalter müssen jede Verabreichung von Arzneimitteln bei Tieren, die üblicherweise der Produktion von Lebensmitteln dienen, lückenlos auf einem Formblatt mit exakten Angaben dokumentieren. Sowohl Behandlungen durch den Tierarzt als auch durch den Landwirt sind einzutragen.

Halter von Schweinen, Rindern, Hühnern und Puten sind ab einer bestimmten Bestandsgröße verpflichtet, den Einsatz von Antibiotika in einer Datenbank zu dokumentieren.

Ziel dieser Regelungen ist die Reduktion der in der Nutztierhaltung eingesetzten Antibiotika, um das Risiko von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen. Die Datenbank wurde der HIT-Datenbank angegliedert.

Hierbei wird der Antibiotikaeinsatz betriebsbezogen halbjährlich erfasst und ausgewertet.

Die Meldeverpflichtung zur Art und Menge der eingesetzten Antibiotika liegt beim behandelnden Hoftierarzt. Der Tierhalter muss die entsprechende Nutzungsart, Tierzahlveränderungen, sowie ggf. eine „Nullmeldung“ erfassen, sofern im Erfassungszeitraum keine Antibiotika eingesetzt wurden. Ggfs. kann auch ein Dritter mit der Meldung der Daten beauftragt werden.

Im Rahmen der halbjährlichen Auswertungen müssen Betriebe mit überdurchschnittlich hohen Antibiotikaverbrauch Maßnahmenpläne mit dem Ziel einer Reduktion des Verbrauchs erstellen.

Detailliertere Informationen hierzu finden Sie unter:

https://www.hi-tier.de/infoTA.html

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierarzneimittel/regionalstelle-amg

Weitere umfangreiche Informationen erhalten Sie bei folgenden Institutionen:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/05_Tierarzneimittel/tierarzneimittel_node.html

Bundesministerium:
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierarzneimittel/tierarzneimittel_node.html

Rechtsgrundlagen

Arzneimittelgesetz und dazu erlassene Rechtsverordnungen
Tierimpfstoffverordnung
EU-Verordnungen

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Dr. Ariane Jacobi
Zimmer B 24
 
  05271 / 965-2319
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Zimmer B 20
 
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Mo., Di., Do., und Fr.
von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Robin Bartholdus
Zimmer B 20
 
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Formulare

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