Fischerprüfung
Beschreibung
Fischereischein
Wer die Fischerei ausüben will, muss Inhaber eines Fischereischeins sein.
Der Fischereischein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Gemeinde (Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung) erteilt.
Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann der Fischereischein als Jugendfischereischein auch ohne Fischerprüfung erteilt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.
Jugendlichen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung abgelegt haben, kann der Fischereischein ohne Einschränkung erteilt werden.
Fischerprüfung
Die erste Erteilung eines Fischereischeines ist davon abhängig, dass der Bewerber eine Fischerprüfung bestanden hat. Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen. Örtlich zuständig ist die untere Fischereibehörde, in deren Bezirk der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Kreis Höxter haben, brauchen eine schriftliche Ausnahmegenehmigung ihrer zuständigen unteren Fischereibehörde für die Zulassung zur Fischerprüfung des Kreises Höxter.
Informationen zur Fischerprüfung und zum Vorbereitungskurs auf die Fischerprüfung finden Sie hier.
Prüfungstermine finden einmal jährlich in den Monaten November / Dezember statt.
Gebühren
Für das Ablegen der Fischerprüfung ist eine Gebühr von 50,- Euro zu erheben.
Die Gebühr ist vorab unter Angabe des Verwendungszwecks "Fischerprüfung + Vorname + Nachname" an die Kreiskasse Höxter zu überweisen.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen
Verordnung über die Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
Für Sie zuständig
Formulare
Hinweis Datenschutz Fischereiverwaltung |
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung |
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