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Baugenehmigung und Bauvoranfrage

Der Kreis Höxter ist als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet - mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Höxter - für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.


Beschreibung

Nach Eingang eines Bauantrages oder einer Bauvoranfrage prüft die Abteilung Bauen und Planen die Unterlagen auf Vollständigkeit sowie Vereinbarung mit den gesetzlichen Vorschriften und beteiligt gegebenenfalls Fachdienststellen.

Was ist genehmigungspflichtig?

  • Errichtung, Umbau, Abbruch und Nutzungsänderung baulicher Anlagen (§§ 64, 65 BauO NRW)

Wann greift das normale Genehmigungsverfahren gemäß § 65 BauO NRW?

  • bei Sonderbauten wie beispielsweise Hochhäusern, Verkaufsstätten mit mehr als 700 m² Verkaufsfläche, Büro- und Verwaltungsgebäuden mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche, Krankenhäusern, Schulen und Versammlungsstätten

Wann greift das vereinfachte Genehmigungsverfahren gemäß § 64 BauO NRW?

  • bei allen Bauvorhaben, bei denen es sich nicht um große Sonderbauten nach § 65 BauO NRW handelt, wie beispielsweise Wohnhäusern, Carports, Garagen, Nebenanlagen

Hinweis:
Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Hier empfiehlt sich eine Beratung durch die Abteilung Bauen und Planen.

Einzelfragen (meist planungsrechtliche Aspekte) zu einem geplanten Bauvorhaben können im Rahmen einer Bauvoranfrage verbindlich geklärt werden.

Gebühren

Für die Erteilung einer Baugenehmigung oder auch der Ablehnung eines Bauantrages werden Gebühren fällig, die nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung berechnet werden (Mindestgebühr 50 €).

Erforderliche Unterlagen

Bauantragsunterlagen:

  • Antragsformular
  • Auszug aus der Deutschen Grundkarte (Maßstab 1:5000) und der Flurkarte (Maßstab 1:500)
  • Lageplan (Maßstab 1:500) mit allen im Einzelfall erforderlichen Maßen, den Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden
  • Bauzeichnungen (Maßstab 1:100), d.h. Grundrisse, Schnitte, Ansichten und eine Baubeschreibung, rechnerische Nachweise zur Vollgeschossigkeit und der Fußbodenhöhe über Gelände
    • Eintragung der Nutzung in die Zeichnungen und - im Falle einer gewerblichen Nutzung - die Betriebsbeschreibung
  • Berechnung der Wohn- und Nutzfläche in Quadratmetern und des umbauten Raumes in Kubikmetern
  • Angabe der Rohbau- (Neubau und Erweiterung) oder Herstellungskosten (Umbau und Nutzungsänderung)

Je nach Bauvorhaben oder Nutzung können weitere Unterlagen erforderlich sein wie beispielsweise ein Brandschutzkonzept oder ein Nachweis der Stellplätze.

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten - Sonderbauverordnung - (SBauVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Bettina Ginzel
Stadtgebiet Bad Driburg
Zimmer D 530
 
  05271 / 965-4113
  05271 / 965-84199

Mark Niemann
Stadtgebiet Beverungen
Zimmer D 527
 
  05271 / 965-4117
  05271 / 965-84199

Gabriele Decke
Stadtgebiet Beverungen
Zimmer D 524
 
  05271 / 965-4120
  05271 / 965-84199

Di. bis Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr


Lea Jäschke
Stadtgebiet Borgentreich
Zimmer 4
 
  05641 / 7899-4134
  05271 / 965-84199

Renate Kruckenberg
Stadtgebiet Brakel
Zimmer D 530
 
  05271 / 965-4125
  05271 / 965-84199

Hans-Günter Ridder
Stadtgebiete Nieheim, Marienmünster und Steinheim
Zimmer D 527
 
  05271 / 965-4116
  05271 / 965-84199

Oliver Becker
Stadtgebiet Warburg
Zimmer 4
 
  05641 / 7899-4132
  05271 / 965-84196

Christina Fögen
Stadtgebiet Willebadessen
Zimmer 3
 
  05271 / 965-4133
  05271 / 965-84196