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Fischerprüfung

Der Kreis Höxter ist als untere Fischereibehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Fischereiausübung. Dazu zählt auch die die Durchführung der Fischerprüfung.

Über den Kreis Höxter erstrecken sich 12,35 Quadratkilometer Wasserflächen, darunter zahlreiche Bäche und Flüsse mit einer Gewässerstrecke von rund 1.200 Kilometer. Zu den Fließgewässern gehören neben anderen Bächen und Flüssen die Bever, die Diemel, die Emmer, die Nethe und die Weser.

Zahlreiche Gewässer davon werden fischereilich genutzt. So gibt es im Kreis Höxter 11 Fischereigenossenschaften mit 151 Fischereibezirken, in denen die Fischerei ausgeübt wird.


Beschreibung

Fischereischein
Wer die Fischerei ausüben will, muss Inhaber eines Fischereischeins sein.
Der Fischereischein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Gemeinde (Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung) erteilt.

Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann der Fischereischein als Jugendfischereischein auch ohne Fischerprüfung erteilt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.

Jugendlichen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung abgelegt haben, kann der Fischereischein ohne Einschränkung erteilt werden.

Fischerprüfung
Die erste Erteilung eines Fischereischeines ist davon abhängig, dass der Bewerber eine Fischerprüfung bestanden hat. Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen. Örtlich zuständig ist die untere Fischereibehörde, in deren Bezirk der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Kreis Höxter haben, brauchen eine schriftliche Ausnahmegenehmigung ihrer zuständigen unteren Fischereibehörde für die Zulassung zur Fischerprüfung des Kreises Höxter.

Informationen zur Fischerprüfung und zum Vorbereitungskurs auf die Fischerprüfung finden Sie hier.


Termine Fischerprüfung 2024

Die nächsten Fischerprüfungen finden im November / Dezember 2024 statt.
 

Gebühren

Für das Ablegen der Fischerprüfung ist eine Gebühr von 50,- Euro zu erheben.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr

Rechtsgrundlagen

Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen
Verordnung über die Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Andreas Grawe
Kreishaus Höxter
Zimmer C 336
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1207
  05271 / 965-81298

Nur nach Terminvereinbarung


Formulare

Hinweis Datenschutz Fischereiverwaltung Hinweis Datenschutz Fischereiverwaltung
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung

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