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Führerscheine

Bei Fragen rund um die Fahrberechtigung stehen wir Ihnen gern während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.

Eingeschränkter Publikumsverkehr
Aufgrund der Corona-Pandemie können Besuche momentan nur durch die Vergabe von Terminen ermöglicht werden. Terminvergaben erfolgen telefonisch.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin zunächst beim Service im Eingangsbereich des Kreishauses an. Ihr zuständiger Sachbearbeiter / Ihre Sachbearbeiterin wird dann informiert und wird Sie in einem eigens zu Ihrem und unserem Schutz mit Plexiglaswänden ausgestatteten Büro beraten.


Beschreibung

Unsere Aufgaben / Dienstleistungen:

Pflichtumtausch
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Begleitetes Fahren ab 17
Umschreibung ausländischer Führerscheine
Internationaler Führerschein
Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
Verlängerung einer Fahrerlaubnis für Lkw / Busse
Fahrerkarte
Fahrerqualifizierungsnachweis / Berufskraftfahrerqualifikation
Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen
Schlüsselzahlen im EU-Kartenführerschein

Weitere Informationen
Umfassende Informationen stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter
http://www.bmvi.de/Fuehrerschein2013 bereit.

Führerschein-(Pflicht-)Umtausch / -Ersatz
Führerscheinumtausch
Nach einer EU-Vorgabe müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgegeben wurden, bis zum 19.01.2033 in das EU-einheitlich geltende Kartenmodell umgetauscht werden. Die neuen Dokumente werden mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt.
Der Umtauschplan ist gestaffelt und hängt von zwei Kriterien ab:

  • Geburtsjahr des Führerscheininhabers
  • Ausstellungsdatum der Fahrlizenz

Besitzer von Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen sich bei der Umtauschpflicht an ihrem Geburtsjahr orientieren.

Besitzer mit Führerscheinen, die ab 1.1.1999 ausgestellt wurden, müssen auf das Ausstellungsjahr achten.

Informationen zu den Umtauschfristen:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html

Die neuen Führerscheinklassen finden Sie hier:
http://www.bmvi.de//SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

Ersatz
Bei einem Diebstahl oder falls Sie Ihren Führerschein verloren haben oder dieser nicht mehr leserlich ist, beantragen Sie bitte ein Ersatzdokument.

Anträge können Sie direkt bei der Führerscheinstelle in Höxter, aber auch bei den Bürgerbüros der kreisangehörigen Städte stellen.
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Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
In der Regel erledigt Ihre Fahrschule die Behördengänge für Sie. Sie können die Erteilung der Fahrerlaubnis jedoch auch selbst bei uns beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbild entsprechend den Bestimmungen der Passverordnung
  • Nachweis über die Schulung in "Erster Hilfe"

Zusätzlich bei der

  • Ersterteilung der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T:
    Sehtestbescheinigung  
     
  • Erweiterungen auf die Klassen C1, C1E, C, CE:
    Augenärztliches Gutachten
    Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung
     
  • Erteilung der Klassen D1, D1E, D, DE:
    Augenärztliches Gutachten
    Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung
    Kraftfahreignungsgutachten
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt) - wird direkt zu uns geschickt und nicht zu Ihnen nach Hause!

Den Antrag können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters stellen. Das erforderliche Mindestalter für die jeweiligen Klassen finden Sie hier.

Führen von Krafträdern der Klasse A1 mit dem B-Führerschein
Seit dem 31.12.2019 können Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B die Berechtigung erwerben, Krafträder der Fahrerlaubnisklasse A1 zu führen, ohne hierfür eine Prüfung ablegen zu müssen. Damit wird an eine in Deutschland bis zum 31.03.1980 bestandene Regelung angeknüpft, nach der Inhaber einer Fahrerlaubnis der damaligen Klasse 3 Leichtkrafträder - damals noch mit 80 ccm und bis 80 km/h - ohne Ausbildung und Prüfung fahren durften.

Nach Aushändigung eines entsprechenden Führerscheins dürfen in Deutschland (nicht im Ausland!) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.

Hierdurch wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich ist.
 
Interessierte müssen

  • seit mindestens fünf Jahren die Klasse B besitzen,
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
  • bei einer Fahrschule mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolvieren (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis

Innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Fahrerschulung ist mit der entsprechenden Bescheinigung die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein zu beantragen.
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Begleitetes Fahren ab 17
Führerschein-Neulinge dürfen schon mit 17 Jahren Auto fahren. Sie müssen dabei aber immer von einer Person begleitet werden, die im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Weitere Informationen / Antragsformulare finden Sie hier.
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Umschreibung ausländischer Führerscheine
Wenn Sie als Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz nach Deutschland verlagern, besteht Ihre Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen noch sechs Monate. Stellen Sie daher bitte rechtzeitig einen Antrag auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins.
Merkblätter für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse finden Sie hier.
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Führerschein-Umtausch / -Ersatz
Führerscheinumtausch
Die Akzeptanz der alten Führerscheine in grau und rosa wird im Ausland immer geringer. Besonders bei Autovermietungen und der Polizei ist der EU-Kartenführerschein ein gern gesehenes Dokument. Mit dem überall in der europäischen Union gültigen Kartendokument können Sie wie gewohnt alle Fahrzeuge führen, die Sie auch mit Ihrem alten Führerschein fahren dürfen. Die Fahrzeugklassen in Ihrem neuen Dokument entsprechen dann uneingeschränkt den internationalen Fahrerlaubnisklassen gemäß EU-Richtlinie.

Die neuen Führerscheinklassen finden Sie hier:
http://www.bmvi.de//SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html


Ersatz
Bei einem Diebstahl oder falls Sie Ihren Führerschein verloren haben oder dieser nicht mehr leserlich ist, beantragen Sie bitte ein Ersatzdokument.

Anträge können Sie direkt bei der Führerscheinstelle in Höxter, aber auch bei den kreisangehörigen Städten stellen.
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Internationaler Führerschein
In einigen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen internationalen Führerschein. Dies ist meist bei außereuropäischen Ländern der Fall.
Wenn Sie bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, mit 1. Wohnsitz im Kreis Höxter gemeldet sind (zum Nachweis bitte Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mitbringen) und ein biometrisches Passfoto vorlegen, kann „der Internationale“ sofort ausgestellt werden.
Gültigkeit: max. drei Jahre
Sollten allerdings in Ihrem nationalen Führerschein einzelne Klassen für den Lkw- (C, C1) oder Busführerschein (D, D1) eine kürzere Geltungsdauer haben, wird der internationale Führerschein entsprechend angepasst.
Ein Antragsformular finden Sie hier.

Auskünfte über die Notwendigkeit des internationalen Führerscheins in den einzelnen Ländern erhalten Sie bei den jeweiligen Konsulaten und Botschaften oder bei den großen Automobilclubs.
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/internationaler-fuehrerschein/default.aspx
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Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
Ist die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde entzogen worden, erfolgt die Neuerteilung nicht automatisch z.B. nach Ablauf der Sperrfrist, sondern nur auf  Antrag. Der Antrag sollte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass das gesamte Neuerteilungsverfahren einen Zeitraum von vier Wochen bis zu mehreren Monaten beanspruchen kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Verlängerung einer Fahrerlaubnis für Lkw / Busse
Fahrberechtigungen für Lastkraftwagen und Busse (Fahrerlaubnisklassen, die mit einem C oder D bezeichnet sind) sind mit Einführung der Fahrerlaubnisverordnung zum 01.01.1999 nur noch befristet gültig. Haben Sie den Führerschein für eine der genannten Klassen ab dem 01.01.1999 erstmalig erworben, ist der Führerschein in diesen Klassen nur 5 Jahre gültig.
Haben Sie den Führerschein der alten Klasse 2 vor dem 01.01.1999 erworben, so sind Sie bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres berechtigt, entsprechende Fahrzeuge zu führen. Danach erlischt diese Fahrerlaubnisklasse und Sie dürfen LKW über 7,49 to nicht mehr fahren.
Wenn Sie im Besitz einer der oben genannten Fahrerlaubnisklasse/n sind, können Sie bei den kreisangehörigen Städten oder direkt in der Führerscheinstelle in Höxter eine Verlängerung beantragen.

Ein Antragsformular finden Sie hier.
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Fahrerkarte
Jeder, der ein Fahrzeug mit einem digitalen EG-Kontrollgerät (zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten) führen möchte, benötigt eine Fahrerkarte. Diese ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes (n i c h t  des Firmensitzes) zu beantragen.

Die Fahrerkarte wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hergestellt und – falls beantragt - innerhalb von 7 Werktagen zugesandt.
Sie ist nur 5 Jahre gültig und muss daher rechtzeitig neu beantragt werden.

Hinweis / Daten synchronisieren
Gewerblich tätige Fahrer, die oft im Ausland unterwegs sind, können bei Fahrzeugkontrollen Probleme bekommen, wenn die Nummern auf Fahrerkarte und Führerschein nicht übereinstimmen. Um dies zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die beiden Dokumente synchronisieren zu lassen.
Die Führerscheinnummer ist auf der Fahrerkarte vermerkt - wenn der Führerschein zwischenzeitlich neu ausgestellt wurde, sind die Nummern unterschiedlich. Es gibt zwar keinerlei gesetzliche Forderung nach Übereinstimmung, dennoch wird der Unterschied im europäischen Ausland häufig beanstandet.
 

Ein Antragsformular finden Sie hier.
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Fahrerqualifizierungsnachweis / Berufskraftfahrerqualifikation
Wenn Sie gewerblichen Personen- oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen möchten, benötigen Sie im Bereich des Güterkraftverkehrs zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine „Grundqualifikation“ bzw. „Weiterbildung“.

Seit dem 23. Mai 2021 wird bundesweit zum Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation der sog. „FQN - Fahrerqualifizierungsnachweis - ausgestellt. Er löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab - ein Eintrag der Schlüsselzahl ist nicht mehr möglich.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist grundsätzlich möglich.

Ein Antragsformular finden Sie hier.

BMVI - Änderungen im Berufkraftfahrerqualifikationsrecht:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/aenderungen-im-berufskraftfahrerqualifikationsrecht.html

Anlage 3 - Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation:
http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv_2020/anlage_3.html

Anlage 4 - Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Weiterbildung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv_2020/anlage_4.html
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Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen
Bei Umschreibung eines Bundeswehrführerscheines in einen zivilen Führerschein müssen der Personalausweis, der Bundeswehrführerschein (nach der Entlassung von der Bundeswehr die Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis) und sofern vorhanden der Zivilführerschein vorgelegt werden.

Ein Antragsformular finden Sie hier.
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Schlüsselzahlen im EU-Kartenführerschein

Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein eingetragen.
Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen – solche, die für alle Klassen gelten, sind in der letzten Zeile das Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 zu vermerken.

Liste der Schlüsselzahlen
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Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Kerstin Sengenberger
Neuerteilung von Fahrerlaubnissen, Überprüfung der Kraftfahreignung (Drogen, Alkohol)
Kreishaus Höxter
Zimmer A 5
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1502
  05271 / 965-81499

Mo. bis Do. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung


Svenja Drüke
Maßnahmen innerhalb d. Probezeit /nach dem Fahreignungsbewertungssystem, Erweiterung /Verlängerung von Fahrerlaubnissen (Klassen C und D) einschl. Berufskraftfahrerqualifikation, Fahrgastbeförderung, Fahrerkarten, Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse
Kreishaus Höxter
Zimmer A 1
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1504
  05271 / 965-1499

Mo. u. Di. 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mi. u. Fr. 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Angelika Gabriel
(vorzeitige) Erteilung einer Fahrerlaubnis, Erweiterung von Fahrerlaubnissen (alle Klassen außer C und D), Begleitetes Fahren ab 17, Umschreibung ausländischer Fahrberechtigungen
Kreishaus Höxter
Zimmer A 1
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1506
  05271 / 965-1499

Mo. u. Di. 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Fr. 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Karin Tenge
Führerschein-Umtausch/-Ersatz, Ausstellung ''Internationaler Führerschein''
Kreishaus Höxter
Zimmer A 2
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1515
  05271 / 965-1499

Mo. , Di. u. Do. 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mi. 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
 


Stefan Dewender
Führerschein-Umtausch/-Ersatz, Ausstellung Internationaler Führerschein
Kreishaus Höxter
Zimmer A 2
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1545
  05271 / 965-81496

Mo. , Di. u. Do. 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mi. 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Nina Lockstedt
Maßnahmen innerhalb d. Probezeit /nach dem Fahreignungsbewertungssystem, Erweiterung /Verlängerung von Fahrerlaubnissen (Klassen C und D) einschl. Berufskraftfahrerqualifikation, Fahrgastbeförderung, Fahrerkarten, Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse
Kreishaus Höxter
Zimmer A 3
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1503
  05271 / 965-1499

Mo. u. Di. 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mi. u. Fr. 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Luca Neumann
(vorzeitige) Erteilung einer Fahrerlaubnis, begleitetes Fahren ab 17, Umschreibungen ausländischer Fahrberechtigungen
Kreishaus Höxter
Zimmer A 1
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1405
  05271 / 965-81496
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Yvonne Scholz
Kreishaus Höxter
Zimmer A1
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-1505
  05271 / 965-81599
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung