Was tun, wenn die Briefwahlunterlagen fehlen?
„Wenn die Briefwahl beantragt wurde, die Unterlagen aber nicht angekommen oder verloren gegangen sind, können die Wahlberechtigten am Wahltag ihre Stimme nicht stattdessen in einem Wahllokal abgeben“, erklärt Kreiswahlleiterin Sigrid Wichmann. „Sie sind dann im Wählerverzeichnis mit einem Sperrvermerk versehen. Deshalb ist es wichtig, dass ihnen die Briefwahlunterlagen auch tatsächlich vorliegen.“
Noch bis Samstag, 22. Februar, um 12 Uhr kann für solche Fälle ein neuer Wahlschein beantragt werden. Dafür ist eine glaubhafte Versicherung erforderlich, Der ursprünglich ausgestellte Wahlschien wird dann ungültig. Um allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Bundestagswahl zu ermöglichen, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlämter der Städte am Samstagvormittag, 22. Februar, in den Rathäusern erreichbar sein. Sie nehmen entsprechende Erklärungen entgegen und stellen bei Bedarf neue Wahlscheine aus. Die Kreiswahlleiterin empfiehlt Betroffenen, diese Möglichkeit zu nutzen, da ein rechtzeitiger Postversand nicht mehr gewährleistet werden kann.