Allgemeinverfügung: Vollzug der ASP-Jagdverordnung zur Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen
02.07.2025: Die untere Jagdbehörde des Kreises Höxter erlässt als zuständige Behörde aufgrund § 19 Absatz 2 Satz 1 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) folgende Allgemeinverfügung: