EG-Wasserrahmenrichtlinie
Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Die EG-WRRL aus dem Jahr 2000 schreibt vor, dass bis 2015 alle Gewässer in einem „guten chemischen und ökologischen Zustand“ sein sollen. In punkto Wasserqualität (chemischer Zustand) hat Deutschland dieses Ziel aufgrund vieler Investitionen in Abwasseranlagen im Wesentlichen erreicht. Um einen guten ökologischen Zustands zu erreichen, besteht bei vielen Fließgewässern Europas jedoch noch großer Handlungsbedarf.
Flusslandschaften sind seit jeher beliebte Siedlungsräume. Dies führte zu vielfältigen Veränderungen der Gewässerstruktur, also der Beschaffenheit des Flussbetts, des Ufers und der angrenzenden Aue. So wurden früher Fließgewässer streckenweise begradigt, aufgestaut oder sogar in Rohren unter die Erde verlegt. Dies hatte nicht nur Probleme bei Hochwasser zur Folge, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt. So können bauliche Eingriffe in das Flussbett, wie zum Beispiel Aufstauungen, ein unüberwindbares Hindernis für Fische und andere im Wasser lebenden Tiere sein.
Damit ein Gewässer Lebensraum für Tiere und Pflanzen sein kann, muss nicht nur die Chemie stimmen, also die Wasserqualität gut sein. Auch die Struktur, also Flussbett und Uferbereiche, sollten dem natürlichen Charakter des Gewässers möglichst nah kommen.
Kreis Höxter legt als erster Kreis in Nordrhein-Westfalen ein städteübergreifendes Konzept zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vor (von links): Fachbereichsleiter Michael Werner, Birgit Rehsies von der Bezirksregierung Detmold, Dipl.-Ing. Bernd Schackers vom Umwelt Institut Höxter, Kreisdirektor Dr. Ulrich Conradi und Abteilungsleiterin Dr. Kathrin Weiß.
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Für die Verbesserung des ökologischen Zustands müssen die Gewässer naturnäher gestaltet und die freie Fischwanderung, beispielsweise durch Fischtreppen, wiederhergestellt werden. Verrohrte Bäche werden wieder freigelegt, Bachläufe und Ufer naturnah gestaltet. Und es werden Überschwemmungsflächen geschaffen. Darüber hinaus sollen stabile Lebensgemeinschaften ausgebildet werden, die für den jeweiligen Naturraum - entsprechend der Größe und Gegebenheit eines Baches, Flusses oder Sees - typisch sind.
Ein solcher gewässerspezifischer Zustand entspricht dem „guten Zustand“, der durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie angestrebt wird. Eine Vielzahl von Gewässern wurde in den vergangenen 100 Jahren für Schifffahrt, Wasserkraftnutzung, Hochwasserschutz und Besiedelung jedoch erheblich verändert oder sogar künstlich geschaffen. Auch für diese stark veränderten Gewässer werden, soweit dies möglich ist, Verbesserungen angestrebt. Bis 2015 soll der gute Zustand der Gewässer erreicht sein, doch räumt die EU bis 2027 In begründeten Fällen maximal zwei Fristverlängerungen von jeweils sechs Jahren ein.
Ansprechpartnerin
Dr. Kathrin Weiß
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Tel.: 05271/965-4400
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Fax: 05271/9654498
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k.weiss@kreis-hoexter.de