Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm
des Landes Nordrhein-Westfalen
Zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie stellte das Land Nordrhein-Westfalen Ende 2009 einen Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm für die heimischen Gewässer auf. Das Maßnahmenprogramm legt fest, dass die Verbesserung der Fließgewässerstruktur nach dem so genannten Strahlwirkungskonzept erfolgen soll. Die konkrete Planung und Realisierung von Maßnahmen vor Ort sind Aufgaben der Städte und Wasserverbände als Gewässerunterhaltungspflichtige. Bis Ende 2012 müssen auf regionaler Ebene Umsetzungsfahrpläne erarbeitet werden, die für die Gewässersysteme die fachlich-inhaltliche und zeitliche Gestaltung des Maßnahmenprogramms beschreiben. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen stellt derzeit einen Musterumsetzungsfahrplan auf, der in diesem Sommer veröffentlicht werden soll.
Als erster Kreis in NRW hat der Kreis Höxter sein „Konzept zur hydromorphologischen Verbesserung der Fließgewässer im Kreis Höxter“ vorgelegt.
Strahlwirkungskonzept
Bis vor kurzem gingen Experten davon aus, dass nur eine Renaturierung auf einer möglichst langen zusammenhängenden Strecke die Gewässerökologie spürbar verbessern würde. Inzwischen hat sich jedoch die so genannte Strahlwirkungstheorie bestätigt. „Das bedeutet, dass von einem ökologisch aufgewerteten Bachstück flussab- und flussaufwärts positive Effekte für Kleinstlebewesen und Fische ausgehen“, so Michael Werner, Leiter des Fachbereichs Umwelt, Planen, Bauen. „Und das auf Strecken von 900 bis 5.000 Metern.“ Ein Vorgehen nach dem Strahlwirkungskonzept senkt die Kosten für die nach der EU-Richtlinie erforderlichen Maßnahmen gewaltig. Nach dem vorgelegten Handlungskonzept des Kreises Höxter sind kreisweit über 395 Kilometer Gewässerstrecke 173 Strahlursprünge den Anforderungen entsprechend zu entwickeln, die durch 166 Strahlwege miteinander vernetzt sind.
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