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Gesundheitsdienst informiert über Pflicht zur jährlichen Legionellen-Untersuchung

Hauseigentümer müssen Großanlagen zur Warmwasseraufbereitung melden

In Krankenhäusern, öffentlichen Bädern und Schulen ist die regelmäßige Kontrolle  der Wasseranlagen auf Legionellen schon seit Jahren selbstverständlich. Eine gesetzliche   Untersuchungspflicht besteht seit November 2011 auch für Mehrfamilienhäuser.

„Hauseigentümer und Verwaltungen müssen ihre Anlagen dem Gesundheitsdienst melden und das Warmwasser jedes Jahr auf Legionellen untersuchen lassen“, erklärt der Leiter des Gesundheitsdienstes des Kreises Höxter, Dr. Ronald Woltering. „Damit will der Gesetzgeber den Gesundheitsschutz noch weiter erhöhen.“

Legionellen können schwere Lungenerkrankungen verursachen, die Legionellose oder Legionärskrankheit, die in 10 bis 15 Prozent der Fälle zum Tod führt. „Legionellen  vermehren sich insbesondere im Warmwasser und können zum Beispiel beim Duschen eingeatmet werden“, verdeutlicht Dr. Woltering die gesundheitlichen Risiken, die der Gesetzgeber eindämmen will.

Die novellierte Trinkwasserverordnung, die seit 1. November 2011 in Kraft ist, hat die regelmäßige Untersuchungspflicht auch auf Warmwassersysteme von Mehrfamilienhäusern ausgedehnt. Warmwassersysteme in größeren Wohngebäuden und in Anlagen, aus denen Trinkwasser für öffentliche (z.B. Kliniken, Altenheime, Kindertageseinrichtungen, öffentliche Sportanlagen) oder gewerbliche Tätigkeiten (z.B. Unternehmen, kommerzielle Sporteinrichtungen) abgegeben wird, müssen dem Gesundheitsdienst des Kreises Höxter gemeldet werden.

Ein- und Zweifamilienhäuser fallen, unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung, nicht unter diese Regelung. Bei ihnen handelt es sich um Kleinanlagen.

Die Melde- und Untersuchungspflicht gilt für Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralen Durchflusserwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern und/oder mehr als drei Litern in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Mit der Entnahme und Untersuchung der Probe muss ein staatlich anerkanntes Trinkwasserlabor beauftragt werden.

Wer Fragen hat, kann sich beim Gesundheitsdienst an Martina Drüke, Telefon 0 52 71 – 965 22 09, oder an Frieda Penner, 0 52 71 – 965 22 08, wenden.

Den Meldebogen und weitere Informationen gibt es aber auch hier.

 

Legionellen

Legionellen sind Bakterien. Sie können in geringfügiger Zahl überall im Wasser vorkommen. Ein günstiges Klima zur Vermehrung finden Legionellen in Wassersystemen erst bei Temperaturen zwischen 25 und 50 Grad Celsius. Bei mehr als 60 Grad Hitze sterben sie schnell ab. Die Bakterien können bei Menschen grippeähnliche Erkrankungen, aber auch schwere Lungenentzündungen verursachen. Häufigster Infektionsweg ist das Einatmen von legionellenhaltigen Aerosolen, kleinsten Schwebeteilchen im Wasserbereich. Diese Aerosole enstehen überall, wo Wasser fein vernebelt wird, z.B. beim Duschen. Auch das „Verschlucken“ von legionellenhaltigem Wasser kann zur Infektion führen. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, chronisch Kranke und Menschen mit geschwächtem Immunsystem.