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Kreis Höxter weist auf klare gesetzliche Regelung hin:

Keine Silvesterraketen
in der Nähe von Fachwerkhäusern

Auch wenn das Böllern für zahlreiche Menschen zwingender Bestandteil der Silvesternacht ist: Um die historischen Altstädte zu schützen, dürfen in der Nähe von Fachwerkhäusern keine Feuerwerkskörper abgeschossen werden! Daran erinnert der Kreis Höxter und bittet die Bürgerinnen und Bürger, dieses gesetzliche Verbot, das der Sicherheit der Bevölkerung dient, dringend zu beachten.

In der Feierlaune wird es gerne vergessen – das Sprengstoffgesetz, das schon seit Jahren „das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen“ verbietet. Nach dem verheerenden Zwischenfall in der Silvesternacht 2008/2009, als ein Haus in Tübingen in Flammen aufging, wurde das Gesetz verschärft. Somit ist nach einer bundesweit gültigen Regelung nun seit Oktober 2009 auch das Böllern in der Nähe von Fachwerk- und Reethäusern untersagt.

Das Verbot betrifft Feuerwerkskörper der Klasse II, das heißt Kleinfeuerwerk wie es an Silvester üblich ist (Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.). Bußgelder sind möglich, das heißt, bei einem möglichen Brand müsste ein „Zündler“ also nicht nur für den entstandenen Schaden aufkommen, sondern auch mit einer saftigen Strafe rechnen. Denkbar sind Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro.

„Wir appellieren an die Vernunft der Menschen, dass es erst gar nicht dazu kommt“, sagen die zuständigen Ordnungsamtsleiter der zehn Städte und die Polizei. „Sollte es in einer der Altstädte durch eine Silvesterrakete zu einem Brand eines historischen Gebäudes kommen, entsteht schließlich nicht nur ein großer materieller, sondern auch kultureller Schaden."