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Baum- und Heckenpflege
noch bis Februar erlaubt

Auch wenn seit Anfang Oktober Baum- und Heckenpflege wieder möglich sind, ist dies kein Freifahrtschein für ungehemmte Eingriffe in die Natur. Darauf weist der Kreis Höxter hin. Entsprechende Maßnahmen müssen vorher genehmigt werden.

Bäume und Sträucher dienen zahlreichen Tieren als Unterschlupf, bieten Nahrung oder sind Brut- und Ruhestätte. Sie haben ihren Stellenwert in der Natur, weshalb sie während der Brut- und Vegetationsperiode in Frühjahr und Sommer nicht zurückgeschnitten werden dürfen. Diese Schonfrist ist durch das neue Bundesnaturschutzgesetz auf den Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres klar festgelegt. Diese Regelung gilt bundeseinheitlich für alle Bäume und Hecken, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen.

Somit können nur in den Monaten von Oktober bis einschließlich Februar Bäume und andere Gehölze abgeschnitten, „auf den Stock“ gesetzt, das heißt etwa 30 Zentimeter über dem Boden abgeschnitten, oder gefällt und beseitigt werden. „Da es sich dabei jedoch außerhalb geschlossener Ortschaften überwiegend um einen Eingriff in Natur und Landschaft handelt, muss ein Antrag bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Höxter gestellt werden“, teilt Kreisdirektor Dr. Ulrich Conradi mit. Aus dem Antrag müssen sich Ort und Umfang des Eingriffs ergeben. Erst nach Erhalt des Genehmigungsbescheides kann mit den Pflege- oder Fällmaßnahmen begonnen werden. Diese sind bis spätestens Ende Februar 2012 einzuplanen und durchzuführen.

Sollten Fäll- und Schnittarbeiten an Bäumen und Gehölzen im Außenbereich – mit Ausnahme des Waldes - außerhalb des „Schutzzeitraumes“ oder ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt werden, handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden können. Fragen beantworten die Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Höxter, Telefon 05271 / 965-4212 oder 965-4213.