70 Euro für Schulbedarf jetzt beantragen
Zum Schulstart nach den Sommerferien brauchen Schülerinnen und Schüler neue Schulbücher, Hefte, Stifte, Tintenpatronen und weiteres Material. Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gehört auch ein Pauschalbetrag für den persönlichen Schulbedarf in Höhe von 70 Euro, der zügig beantragt werden sollte.
Sie beraten über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (von links): Ewald Hanisch vom Jobcenter Kreis Höxter sowie Gabriele Lorenz und Thomas Wiebe vom Kreis Höxter.
Leistungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben und jünger als 25 Jahre sind. „Wer die Berufsschule besucht und eine Ausbildungsvergütung erhält, hat keinen Anspruch auf die Schulbedarfspauschale“, erklärt Thomas Wiebe, beim Kreis Höxter für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zuständig. „Damit die 70 Euro zeitnah ausgezahlt werden können, sollte der Antrag jetzt schnell beantragt werden“, ergänzt Kreismitarbeiterin Gabriele Lorenz. „Das übersichtliche Antragsformular ist einfach auszufüllen.“ Der Antrag sollte beim Kreis Höxter spätestens bis zum 31. August 2011 eingereicht werden.
Zum 1. Februar 2012 kann eine weitere Pauschale von 30 Euro beantragt werden, sofern die Voraussetzungen für die Leistung bis dahin weiter bestehen. Schülerinnen und Schülern, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhalten, zahlt das Jobcenter im Kreis Höxter die Schulpauschalen automatisch aus, ohne dass sie hierfür einen Antrag stellen müssen.
Antragsvordrucke für alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind beim Kreis Höxter und beim Jobcenter erhältlich.
Zu den Vordrucken
Hintergrund
Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen
Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Zusätzliche Leistungen für Mittagessen, Klassenfahrten, Tagesausflüge der Schule oder des Kindergartens, Lernförderung sowie für die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit, also zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder die Teilnahme an einem Musikkurs, können beim Kreis Höxter oder beim Jobcenter beantragt werden. Dazu gehören auch die Pauschalbeträge für Schulbedarf, wie Schulranzen, Schulbücher, Federmäppchen, Malblock, Füller, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte, Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial, Knetmasse und anderes.
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Weitere Informationen und Antragformulare zum Bildungs- und Teilhabepaket: