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Politik & Verwaltung

Landtagswahl

Der am 9. Mai 2010 gewählte Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich am 14. März 2012 durch eigenen Beschluss aufgelöst. Nach Art. 35 Abs. 3 der Landesverfassung NRW muss die Neuwahl binnen 60 Tage stattfinden. Die Landtagswahl fand am 13. Mai 2012 statt. 


Hier finden Sie die vorläufigen Endergebnisse
der Landtagswahl 2012:
Landtagswahl 2012: Erststimme
Landtagswahl 2012: Zweitstimme

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Ergebnisse der Landtagswahl 2010:
Landtagswahl 2010: Erststimme
Landtagswahl 2010: Zweitstimme

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Die Wahlperiode des Landtags beträgt fünf Jahre. Hauptaufgaben des Landtags sind die Wahl des Ministerpräsidenten, die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen sowie die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. Dem Landtag gehören derzeit 181 Abgeordnete folgender Parteien an: CDU (67), SPD (67), Bündnis 90 / die Grünen (23,) FDP (13) und DIE LINKE (11).

Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten des Landtages zur Hälfte direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt, die übrigen werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt.

Die Bürger in Nordrhein-Westfalen durften bei der Landtagswahl 2010 erstmalig mit zwei Stimmen wählen. Bis dahin hatten sie nur eine Stimme, mit der sowohl der Abgeordnete des Wahlkreises als auch das Stimmenverhältnis der Parteien im Landtag bestimmt wurde. Ab 2010 gilt bei der Landtagswahl das bereits von der Bundestagswahl bekannte Zwei-Stimmen-Wahlrecht: eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. Der Stimmzettel sieht daher hinsichtlich der Erststimme in jedem Wahlkreis anders aus.

Es gilt eine Sperrklausel für Wahlvorschläge von Parteien, die nicht mindestens 5 % der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

Wahlgebiet ist das Land Nordrhein-Westfalen. Das Wahlgebiet ist in 128 Wahlkreise unterteilt, die sich wiederum aus Stimmbezirken zusammensetzen. Der Kreis Höxter bildet mit seinen 10 kreisangehörigen Städten den Wahlkreis 102 Höxter. Von den insgesamt 116.231 Wahlberechtigten beteiligten sich 59,3 % an der Landtagswahl 2010.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Daneben gibt es Ausschlussgründe, wie zum Beispiel den Verlust des Wahlrechts durch Richterspruch. Jeder Wahlberechtigte, der seit mindestens 3 Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnt, ist wählbar.

Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und parteilosen Bewerbern für die Landtagswahl 2012 konnten bis zum 10.04.2012 bei den Kreiswahlleitern für die Wahlkreise und bei der Landeswahlleiterin für die Landeslisten eingereicht werden.

Der Kreiswahlausschuss des Kreises Höxter hat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 12.04.2012, folgende Kreiswahlvorschläge zugelassen. Diese finden Sie hier.

 

Ihre Ansprechpartner:
Sigrid Wichmann
Telefon 05271/965-9803
s.wichmann@kreis-hoexter.de

Andreas Niggemeyer
Telefon 05271/965-9800
a.niggemeyer@kreis-hoexter.de


  Die Ergebnisse Landtagswahl 2005 finden Sie hier.

Für Sie zuständig:

Sigrid Wichmann ,
Tel.: 05271/965-9803 ,
Fax: 05271/37926 ,
s.wichmann@kreis-hoexter.de

Repräsentative Wähler-befragung im Kreis Höxter