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Wahlen

Höxter, den 04.03.2010

Landtagswahl

Die nächste Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen findet am 09. Mai 2010 statt. Die Wahlperiode des Landtags beträgt fünf Jahre.
Hauptaufgaben des Landtags sind die Wahl des Ministerpräsidenten, die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen sowie die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes.
Dem Landtag gehören derzeit 187 Abgeordnete folgender Parteien an: CDU, SPD, FDP und GRÜNE.

Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten des Landtages zur Hälfte direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt, die übrigen werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt.
Die Bürger in Nordrhein-Westfalen dürfen bei dieser Landtagswahl erstmalig mit zwei Stimmen wählen. Bislang hatten sie nur eine Stimme, mit der sowohl der Abgeordnete des Wahlkreises als auch das Stimmenverhältnis der Parteien im Landtag bestimmt wurde. Ab 2010 wird bei der Landtagswahl dann das bereits von der Bundestagswahl bekannte Zwei-Stimmen-Wahlrecht gelten: eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. Der Stimmzettel sieht daher hinsichtlich der Erststimme in jedem Wahlkreis anders aus.
Es gilt eine Sperrklausel für Wahlvorschläge von Parteien, die nicht mindestens 5 % der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

Wahlgebiet ist das Land Nordrhein-Westfalen. Das Wahlgebiet ist in 128 Wahlkreise unterteilt, die sich wiederum aus Stimmbezirken zusammensetzen. Der Kreis Höxter bildet mit seinen 10 kreisangehörigen Städten den Wahlkreis 102 Höxter.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Daneben gibt es Ausschlussgründe, wie zum Beispiel den Verlust des Wahlrechts durch Richterspruch. Jeder Wahlberechtigte, der seit mindestens 3 Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnt, ist wählbar.

Wahlvorschläge sind bei den Kreiswahlleitern für die Wahlkreise und bei der Landeswahlleiterin für die Landeslisten einzureichen. Kreiswahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und parteilosen Bewerbern bis zum 48. Tag vor der Wahl, also bis zum 22.03.2010, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter eingereicht werden. Landeslisten können nur von Parteien aufgestellt werden.

Die öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen finden Sie hier.

Für die Kreiswahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden (Anlagen zur Landeswahlordnung), die Sie herunterladen, am PC ausfüllen und ausdrucken können.

-    Niederschrift zur Aufstellung eines Wahlbewerbers (Anlage 9 a LWahlO)
-    Versicherung an Eides statt (Anlage 10 a LWahlO)
-    Kreiswahlvorschlag (Anlage 11 a LWahlO)
-    Zustimmungserklärung zur Aufnahme in einen Kreiswahlvorschlag (Anlage 12 a LWahlO)
-    Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 13 LWahlO)
-    Bescheinigung des Wahlrechts (Anlage 15 LWahlO)

Die Formulare können auch telefonisch (Telefon: 05271/965-6502) oder per E-Mail (wahlen@kreis-hoexter.de) angefordert werden.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden die Kreiswahlausschüsse bzw. der Landeswahlausschuss.

Parteien, die im Landtag Nordrhein-Westfalen oder im Deutschen Bundestag aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind (sog. "alte" Parteien) brauchen ihren Wahlvorschlägen weder Unterstützungsunterschriften noch Nachweise über ihre Satzung, ihr Programm und die demokratische Bildung ihres Vorstandes hinzuzufügen. Diese Voraussetzungen treffen gegenwärtig nur auf CDU, SPD, FDP, DIE LINKE und GRÜNE zu.

Alle anderen Parteien (sog. "neue" Parteien) und parteilose Wahlkreisbewerber müssen ihren Wahlvorschlägen sogenannte Unterstützungsunterschriften beifügen. Diese Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Vordrucken erbracht werden, die für die Kreiswahlvorschläge im Büro des Kreiswahlleiters abgeholt werden müssen, da sie vorab ausgefüllt und vom Kreiswahlleiter unterzeichnet werden.
Für Kreiswahlvorschläge sind mindestens 100 Unterschriften von Wahlberechtigten aus dem jeweiligen Wahlkreis und für eine Landesliste mindestens 1.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem Land erforderlich.

Weitere Informationen enthält das Hinweisblatt zu den Anforderungen an einen gültigen Wahlvorschlag, das Sie hier herunterladen können. Bitte vereinbaren Sie zur Abgabe der Wahlvorschläge einen Termin.

 

Bundestagswahl

Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag fand am 27. September 2009 statt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre.

Das Wahlsystem ist eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten zur Hälfte in Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewählt, zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der „Erststimme“ wird die Wahlkreisbewerberin oder der Wahlkreisbewerber und mit der „Zweitstimme“ die Landesliste einer Partei gewählt.

Die Gesamtzahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages beträgt grundsätzlich 598. Durch Überhangmandate kann sich die Anzahl erhöhen. Die Hälfte der Abgeordneten wird in Wahlkreisen gewählt, die übrigen Sitze über Landeslisten.

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Darüber hinaus sind auch alle im Ausland lebenden Deutschen wahlberechtigt, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.

Das Bundesgebiet ist in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt, davon 64 in Nordrhein-Westfalen. Der Kreis Höxter bildet mit den Städten Augustdorf, Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lügde, Schieder-Schwalenberg und Schlangen aus dem Kreis Lippe einen dieser Wahlkreise, den Wahlkreis 137 Höxter-Lippe II.

Kreiswahlleiter für den Wahlkreis Höxter-Lippe II ist Landrat Hubertus Backhaus, Kreisdirektor Dr. Ulrich Conradi ist stellvertretender Kreiswahlleiter.

Der Kreiswahlausschuss zur Bundestagswahl hat am 31.07.2009 Kreiswahlvorschläge von den folgenden acht Parteien einstimmig zugelassen: SPD, CDU, FDP, GRÜNE, DIE LINKE, NPD, FAMILIE und ödp. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge.

Auf der Landesliste sind in Nordrhein-Westfalen 19 Parteien vertreten: SPD, CDU, FDP, GRÜNE, DIE LINKE, NPD, Die Tierschutzpartei, FAMILIE, REP, Volksabstimmung, MLPD, PSG, ZENTRUM, BüSo, DVU, ödp, PIRATEN, RRP und RENTNER.

Hier finden Sie die endgültigen Ergebnisse für den Wahlkreis 137 Höxter-Lippe II:

Erststimmen Wahl 2009                    Zweitstimmen Wahl 2009

und zum Vergleich die

Erststimmen Wahl 2005                    Zweitstimmen Wahl 2005

 

Kommunalwahlen

Am Sonntag, 30. August 2009, haben die Kommunalwahlen stattgefunden. Gewählt wurden auf Kreisebene ein neuer Landrat sowie die Mitglieder des Kreistages des Kreises Höxter.

Der Wahlausschuss des Kreises Höxter für die Kreistags- und Landratswahlen hat am Freitag, 4. September 2009, in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Ergebnis der beiden Wahlen festgestellt. Hier können Sie sich die Wahlergebnisse noch einmal in Ruhe anschauen:

Landratswahl

Kreistagswahl (mit den Endergebnissen aus allen 202 Stimmbezirken)

Kreistagswahl (die gewählten Direktkandidaten und eine Übersicht über die Ergebnisse in den zehn Städten)


Europawahl

Zwischen dem 4. und 7. Juni 2009 fand die 7. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, das für die nächsten fünf Jahre die knapp 500 Millionen Bürger der Europäischen Union vertreten wird. In Deutschland wird traditionell sonntags gewählt, sodass die Wahl am 07. Juni 2009 stattfand.
In den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union waren 375 Millionen Bürger wahlberechtigt. Die Gesamtzahl der Mitglieder des Europaparlaments beträgt 736. Um die 99 Sitze, die der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament zustehen, bewarben sich insgesamt 1.196 Kandidaten und Kandidatinnen, darunter 352 Frauen.

Im Kreis Höxter waren ca. 117.000 Bürger in insgesamt 190 Wahlbezirken wahlberechtigt, darunter 324 EU-Bürger. Diese Wahlbezirke haben eine rein organisatorische Bedeutung. Da die Wahlbezirke in einigen kreisangehörigen Städten neu zugeschnitten wurden, ist ein Vergleich mit den Ergebnissen der Europawahl 2004 auf Wahlbezirksebene nur eingeschränkt möglich.
Hier finden Sie die Ergebnisse der Europawahl 2009.

 

Ihre Ansprechpartner:

Sigrid Wichmann                                   Elke Kepper
Tel.: 05271/965-6503                            Tel: 05271/965-6502

E-Mail: wahlen@kreis-hoexter.de


Für Sie zuständig:

Elke Kepper ,
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Fax: 05271/37926 ,
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Sigrid Wichmann ,
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