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Schulamt für den Kreis Höxter Bildung

Schulschiedsstellen - "Schüler setzen Grenzen"

Bei den Schulschiedsstellen "Schüler setzen Grenzen" handelt es sich um ein Pilotprojekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW.

Schulschiedsstellen

Schulschiedsstellen
"Schüler setzen Grenzen"

Welches Ziel soll mit dem Pilotprojekt erreicht werden?

Stören im Unterricht, Raufereinen auf dem Schulhof, Sachbeschädigungen, Pöbeleien und Beleidigungen, Wegnehmen von Sachen und Ähnliches beeinträchtigen nicht nur das Klima und damit sinnvolle Arbeit in der Schule, sondern können auch zum Ausgangspunkt für Jugendgewalt und Jugendkriminalität werden. Derartigem Verhalten will die Landesregierung konsequent entgegentreten und soziales Verhalten nachdrücklich einfordern.

Erzieherisches Einwirken und Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetzt erreichen nicht bei allen Schülerinnen und Schülern ihr Ziel. Ergebnisse erziehungswissenschaftlicher Forschung weisen darauf hin, dass der positive Einfluss Gleichaltriger oft mehr erreichen kann als die Einwirkung Erwachsener.

Deshalb hat die Landesregierung das Pilotprojekt „Schulschiedsstelle“ gestartet. Es werden Gremien gleichaltriger Schülerinnen und Schüler geschaffen, die eingreifen, wenn Schulleitungen ihnen Fälle von Regelverletzungen übergeben. Die Mitglieder dieser Gremien wollen Schülerinnen und Schülern durch ihre Stellungsnahme und zumeist auch durch Aussprechen einer Sanktion verdeutlichen, dass auch sie als Gleichaltrige das Brechen von Regeln - seien es Gesetze, Vereinbarungen oder Regeln des menschlichen Miteinander - nicht akzeptieren.


Wer sind die Mitglieder der Schulschiedsstellen?

Die derzeitigen Mitglieder der Schulschiedsstelle sind:
Corinna Rendel, Lena Möhring, Nasli Eliyazici, Johanna Glas

Eine Schulschiedsstelle setzt sich aus drei ca. 15 – 18-jährigen Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulformen zusammen, die vorab für diese Aufgabe vorbereitet wurden. Sie haben die Grundlagen des Straf- und Schulrechts kennen gelernt, Gesprächsführung trainiert und gelernt, mit Sanktionen adäquat auf Regelverletzungen zu reagieren.

Diese Schülerinnen und Schüler sind motiviert, anderen Kindern und Jugendlichen zu helfen, indem sie ihr Rechts- und Verantwortungsbewusstsein schärfen und dazu klare Grenzen aufzeigen.


Wann werden Schulschiedsstellen tätig?
 
Schulschiedsstellen können von der Schulleitung angerufen werden wenn,

  • es um Vorfälle in der Schule, im schulischen Umfeld oder zwischen Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulen geht
  • der Einfluss Gleichaltriger mehr Erfolg verspricht als Maßnahmen von Erwachsenen
  • die Schulleitung einen Regelverstoß nicht selbst nach dem Schulgesetz NRW (§ 53) ahnden will, sondern ihn an die Schulschiedsstelle abgibt.

Die Schulschiedsstelle ersetzt kein Strafverfahren und kann nur aktiv werden, wenn das Fehlverhalten nicht der Staatsanwaltschaft vorliegt. Es wird nur verhandelt, wenn der/die Beschuldigte und die Eltern sich damit einverstanden erklären und die Schulleitung den Fall übergibt. Beschuldigte können von sich aus der Schulleitung die Anrufung der Schulschiedsstelle vorschlagen.


Welche Fälle können vor einer Schulschiedsstelle verhandelt werden?

Zu den Regelverstößen, die vor den Schulschiedsstellen verhandelt werden können, zählen:

  • Fehlverhalten gegenüber Mitschülern, wie z.B. Gewalt, Mobbing, Beschimpfungen, Belästigungen, sexuell motiviertes, die Würde anderer herabsetzendes Verhalten
  • Fehlverhalten gegenüber Lehrkräften, wie z.B. Beschimpfungen, Verleumdung, Bedrohung, körperliche Angriffe
  • Beschädigung von Eigentum der Schule oder der Mitschüler, Verschmutzung, Einbringen von Viren in die EDV, Beschädigung von Schulmaterial, Kleidung o.ä. von Mitschülern
  • Missachten der Schulordnung, wie z.B. Missachten eines Handyverbots, Verlassen des Schulgeländes, Rauchen oder Alkohol auf dem Schulgelände
  • Rangeleien am Schulbus
  • unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht.

Welche Sanktionen können die Schulschiedsstellen verhängen?

Die Sanktionen sollen in unmittelbarem Zusammenhang zu dem Fehlverhalten stehen und bewirken, dass die Beschuldigten ihre Fehler einsehen. Mögliche Sanktionen können sein:

  • eine Entschuldigung, ggf. auch öffentlich
  • Wiedergutmachung durch max. 20 Sozialstunden z.B. Reinigungsarbeiten auf dem Schulgelände o.ä.
  • Schadensersatz aus dem Taschengeld
  • Handy-Verbot
  • Schriftliche Ausarbeitung zum Thema des Fehlverhaltens
  • Besuch einer mit ähnlichen Vorfällen befassten Beratungsstelle

Wer nimmt an den Verhandlungen der Schulschiedsstelle teil?

Bei den Verhandlungen der Schulschiedsstellen sind neben dem Schüler-Team immer eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge mit beratender Funktion anwesend. Die Eltern der oder des Beschuldigten können anwesend sein. Bei Bedarf wird auch das Opfer eingeladen. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.


Wo gibt es Schulschiedsstellen?

Die Schulschiedsstellen sind bei den Schulämtern angesiedelt und für alle Schulen und Schulformen im Schulamtsbezirk zuständig. Im Rahmen des Pilot-Projektes wurden solche Gremien zunächst in folgenden Schulamtsbezirken eingerichtet:

  • Gelsenkirchen
  • Hagen
  • Krefeld
  • Leverkusen   
  • Paderborn
  • Kreis Höxter
  • Kreis Recklinghausen
  • Kreis Viersen
  • Märkischer Kreis
  • Rheinisch-Bergischer Kreis.

 
Ansprechpartner für alle Schulen im jeweiligen Schulamtsbezirk ist das Schulamt:
Schulschiedsstelle Höxter
Schulamt für den Kreis Höxter
Moltkestr. 12
37671 Höxter

Telefon 05271 / 965-3208
E-Mail: m.sonneborn@kreis-hoexter.de

Ein Formblatt zur Überweisung von Regelübertretungen an die Schulschiedsstelle (pdf) erhalten Sie hier.