Frauenförderplan
Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern. Deshalb sind alle Dienststellen aufgefordert, Frauenförderpläne zur Gleichstellung von Frauen und Männern aufzustellen.
Anknüpfend an den Frauenförderplan von 2001 - 2003 und den Fortschreibungen in den Jahres 2004 und 2007 dient die Fortschreibung des Frauenförderplanes des Schulamtes für den Kreis Höxter 2010 - 2012 der Erfüllung dieses Auftrages und der Beseitigung bestehender Nachteile
für Frauen im Schulbereich.